
Die Erstellung und der Betrieb des Abwassersystems und der Abwasseraufbereitung liegen in der Verantwortung der Gemeinde Meilen.
Da in den meisten Fällen zwischen dem Bezug von Trinkwasser und dem Anfall von Abwasser ein direkter Zusammenhang besteht, übernimmt die Energie und Wasser Meilen AG das Inkasso für die Abwassergebühren im Auftrag der Gemeinde Meilen.
Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, dreimal in Teilbeträgen (Akontorechnungen) des angenommenen Verbrauchs und im Januar nach Ablesung und unter Berücksichtigung der Akontobeträge.
Die geltende Verordnung ist die "Verordnung über Abwasseranlagen" der Gemeinde Meilen vom 14. Dezember 1991.