
Adressänderungen bei Umzug, Adressberichtigungen für Rechnungen und Mieterwechsel können uns mit folgendem Formular gemeldet werden:
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht termingerechter Meldung (gemäss AGB), eine Unkostenpauschale von CHF 50.- erhoben wird.
Die Stromzähler werden einmal pro Jahr, jeweils von Dezember bis Januar ohne spezifische Terminvereinbarung, abgelesen.
Falls unsere Ableserinnen keinen Zugang zu den Zählern haben und in Ausnahmefällen, z.B. bei Zu- und Wegzug, können Sie uns den Zählerstand auch selbst melden. Bitte tun Sie dies mit folgendem Formular: