Aktuell > Diverses > Installationsbewilligung Strom

Installationsbewilligung Strom

Sämtliche Elektroinstallationen (Neuerstellung und Änderungen) mit mehr als 3,6 kVA müssen durch die EWM AG bewilligt werden. Die Ausführung darf nur durch Firmen erfolgen, welche im Besitz einer Installationsbewilligung sind.

Die Erstellung, Veränderung und Fertigstellung von Elektroinstallationen sind durch den Installateur schriftlich mit einer Installationsanzeige zu melden. Mit der Installationsbewilligung sind sämtliche Pläne und Schemas im Doppel einzureichen. Für Geräte wie z.B. Lift, Wärmepumpe, welche Rückwirkungen auf das Netz haben, ist ausserdem ein separates Anschlussgesuch einzureichen.

Mit den Arbeiten darf erst nach der schriftlichen Bestätigung der Installationsbewilligung begonnen werden. Diese Bewilligung ist 360 Tage gültig.

 Installationsanzeige Strom

 

Die Fertigstellung der Installation ist mittels eines Sicherheitsnachweises (SiNa) der EWM AG zu melden. Der Sicherheitsnachweis wird geprüft, die Installation stichprobenweise kontrolliert. Falls die EWM AG bei der Stichprobenkontrolle Mängel findet, können diese dem Installateur in Rechnung gestellt werden.

 Sicherheitsnachweis (SiNa)

 Mess- und Prüfprotokoll

 Legende / Erklärung

 

Sobald Mess- und Steuereinrichtungen (Zähler) montiert werden müssen, ist dies ebenfalls schriftlich mittels Fertigstellungsanzeige mit dem Vermerk Zähler-Vormontage zu melden.

 
xeiro ag