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Installationsbewilligung Wasser

Sämtliche Wasserinstallationen (Neuerstellung und Änderungen) müssen nach den Normen der SVGW erfolgen und durch die EWM AG geprüft und bewilligt werden. Die Ausführung darf nur durch Firmen erfolgen, welche im Besitz einer Installationsbewilligung der EWM AG sind.

Die Installationsbewilligung kann in Form einer Dauerbewilligung oder einer Einmalbewilligung erfolgen und ist gebührenpflichtig. Begehren um eine Installationsbewilligung werden durch den Brunnenmeister behandelt.

Die Erstellung, Veränderung und Fertigstellung der Wasserinstallationen sind durch den Sanitär schriftlich mittels einer Installationsanzeige zu melden. Mit der Installationsbewilligung sind sämtliche Pläne und Schemas im Doppel einzureichen.

 Installationsanzeige Wasser

 

Mit den Arbeiten darf erst nach der schriftlichen Bestätigung der Installationsbewilligung begonnen werden.

Danach ist die Fertigstellung der Installation der EWM AG zu melden.

 
xeiro ag